Sie haben ein Bauvorhaben

Sie planen eine bauliche Idee in die Realität umzusetzen – haben aber noch keine konkreten Vorstellungen bezüglich der äußeren Form, dem funktionalen Zusammenspiel der Räume, oder dem Projektablauf?

Ein gewöhnlicher Projektablauf in chronologischer Reihenfolge:

Erstberatung

In einer unverbindlichen Erstberatung besprechen wir gerne sämtliche Fragen und Ideen, die Sie zu Ihrem Bauvorhaben haben. Diese Beratung erfolgt in der Regel in unserem Büro – kann aber auch gerne telefonisch stattfinden.

Bauherrenbesprechung

Bei konkreter Absicht zur Beauftragung, werden wir nun in mehreren Bauherrenbesprechungen versuchen Ihr Vorhaben in seiner gesamten Tiefe zu erfassen. In protokollarischer Form werden Anliegen und bereits bekannte Rahmenbedingungen festgehalten. Zur visuellen Unterstützung können hier auch bereits erste einfache Skizzen zur Ergänzung des Protokolls entstehen.

Studie & Machbarkeit

Auf Basis der ersten Bauherrenbesprechungen wird eine Studie entwickelt, welche bereits die wesentlichen Eckdaten und Parameter dieser Besprechung enthält. Es handelt sich hierbei um Konzeptskizzen und Modelle, deren Gestalt noch nicht auf alle projektspezifischen Rahmenbedingungen reagiert. Im nächsten Arbeitsschritt werden nun, bei laufender Recherche, sukzessive Informationen in die Entwurfsentwicklung aufgenommen. Das Ergebnis dieser Bemühungen wird dabei im Vorentwurf sichtbar.

Vorentwurf & Vorplanung

  • Analyse der Grundlagen und Klärung der Rahmenbedingungen
  • Erarbeitung des grundsätzlichen Lösungsvorschlages auf Basis der, vom Bauherrn bekannt gegebenen, Planungsgrundlagen (Lage- und Höhenplan, Aufmaßpläne des Bestandes, rechtliche Festlegungen bzw. Bebauungsbestimmungen, Raum- und Funktionsprogramm)
  • Untersuchung alternativer Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen und deren Bewertung mit zeichnerischer Darstellung (in der Regel M 1:200), einschließlich aller Besprechungsskizzen
  • Erläuterungsbericht
  • Kostenschätzung (z.B. nach ÖNORM B 1801-1)

Entwurf

  • Durcharbeitung des grundsätzlichen Lösungsvorschlages der Bauaufgabe auf Basis des genehmigten Vorentwurfes, unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen
  • Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfes in solcher Durcharbeitung, dass dieser ohne grundsätzliche Änderung als Grundlage für die weiteren Teilleistungen dienen kann – in der Regel Grundrisse, Ansichten und Schnitte (M 1:100)
  • Objektbeschreibung mit Erläuterungen
  • Kostenberechnung (z.B. nach ÖNORM B1801-1)

Einreichung & Genehmigungsplanung

  • Durchführung der, für die baubehördliche Bewilligung erforderlichen Erhebungen und Abklärungen
  • Erarbeitung der erforderlichen Zeichnungen, sowie Schriftstücke, auf Grundlage des Entwurfes – soweit diese nicht von Sonderfachleuten zu erbringen sind

Ausführungs & Detailplanung

  • Durcharbeitung auf Grund des genehmigten Entwurfes unter Berücksichtigung der behördlichen Bewilligungen und der Beiträge der anderen an der Planung fachlich Beteiligten (Sonderfachleute) mit allen, für die Ausführung notwendigen, Angaben
  • Zeichnerische Darstellung des Objektes als Ausführungs- und Detailzeichnung in den jeweils erforderlichen Maßstäben mit Eintragung der erforderlichen Maßangaben, Materialbestimmungen und textlichen Ausführungen

Ausschreibung & Vergabe

  • Ermittlung der Mengen und Massen als Grundlage für die Aufstellung der Leistungsverzeichnisse unter Verwendung der Beiträge anderer, an der Planung fachlich Beteiligter (Sonderfachleute
  • Aufstellung von ausschreibungsreifen Leistungsverzeichnissen mit Leistungsbeschreibungen, positionsweise nach Gewerken, gegebenenfalls unter Verwendung standardisierter Leistungsbeschreibungen
  • Abstimmung und Koordination der Leistungsverzeichnisse und Kostenanschläge der anderen, an der Planung fachlich Beteiligten (Sonderfachleute)
  • Ermittlung der Herstellungskosten nach ortsüblichen Preisen auf Basis der Leistungsverzeichnisse und unter Verwendung der Kostenanschläge der anderen, an der Planung fachlich Beteiligten (Sonderfachleute), als Kostenanschlag (z.B. nach ÖNORM B 1801-1)

Bauphase

Künstlerische Oberleitung

  • Überwachung der Herstellung hinsichtlich des Entwurfes und der Gestaltung
  • Letzte Klärung von funktionellen und gestalterischen Einzelheiten von der Planung bis zur Mitwirkung an der Schlussabnahme des Bauwerkes unmittelbar nach dessen Fertigstellung im Einvernehmen mit der örtlichen Bauaufsicht

Technische Oberleitung

  • Beratung und Vertretung des Bauherrn in den Belangen der Planung im Zuge der Teilleistungen
  • Führung der notwendigen Verhandlungen mit Behörden, Sonderfachleuten und sonstigen, mit der Planung in Zusammenhang stehenden, Dritten im Einvernehmen mit dem Bauherrn
  • Aufstellung eines Planungszeitplanes und eines Grobzeitplanes der Gesamtabwicklung der Herstellung des Bauwerkes
  • Koordination und Integration der Leistungen anderer, an der Planung fachlich Beteiligter (Sonderfachleute)
  • Überprüfung und Freigabe von Werkzeichnungen der ausführenden Firmen
  • Letzte Klärung von erforderlichen, die Planung ergänzenden, konstruktiven Einzelheiten
  • Zuordnung dieser Teilleistung zu Vorentwurf 1/5, Entwurf 1/5, Einreichplanung 1/5 und Ausführungsplanung 2/5

Geschäftliche Oberleitung

  • Zusammenstellung der Ausschreibungsunterlagen für alle Leistungsbereiche
  • Durchführung der Ausschreibung
  • Einholung der Angebote
  • Überprüfung und Bewertung der Angebote
  • Klärende Gespräche mit den Bietern
  • Mitwirkung bei der Auftragserteilung
  • Aufstellung eines Zeit- und Zahlungsplanes
  • Feststellung der anweisbaren Teil- und Schlusszahlungen unter Zugrundelegung der Prüfergebnisse der örtlichen Bauaufsicht
  • Kostenfeststellung (z.B. nach ÖNORM B 1801-1)

Örtliche Bauaufsicht & Objektüberwachung

  • Örtliche Vertretung der Interessen des Bauherrn im Rahmen eines Bevollmächtigungsvertrages, einschließlich der Ausübung des Hausrechts auf der Baustelle
  • Koordinierung der Tätigkeiten der anderen, an der Bauüberwachung beteiligten Sonderfachleute
  • Umsetzung der Vorgaben der Projektleitung bzw. -steuerung bei Projektorganisation, Verfahrensabläufen, Ordnungs- und Kennzeichnungssystemen, Genehmigungsabläufen, Verteilersystem des Schriftverkehrs, Planlistenverfahren, etc.
  • Die Örtliche Bauaufsicht umfasst dabei nicht die Obliegenheiten der Projektleitung bzw. -steuerung
  • Örtliche Koordination der Bauausführenden und aller Lieferungen und Leistungen mit dem Ziel des ungestörten Zusammenwirkens
  • Zusätzliche Koordination der Zusammenarbeit mit bildenden Künstlern, Restauratoren, Innenarchitekten und weiteren Gestaltenden
  • Koordination und Leitung von Fachbauaufsichten
  • Direkte Verhandlungstätigkeit mit den ausführenden Unternehmen zur Abklärung der Einsatztermine und technischer Fragen der Ausführung
  • Weiterleitung und Erörterung übernommener Unterlagen an die ausführenden Firmen
  • Aufnahme offener Planungsfragen